Rückständige Nebenkosten führen nicht zu einer fristlosen Kündigung

    Zahlungsverzug wegen Miete und Nebenkosten ist immer wieder Gegenstand von Räumungsklagen. Der Sachverhalt Ein Vermieter und sein Mieter stritten über die Rechtmäßigkeit einer Kündigung des Vermieters. Der Vermieter hatte das Mietverhältnis gekündigt, weil der Mieter mit der Bezahlung mehrerer Betriebskostenabrechnungen und einer Betriebskostenvorauszahlung in Verzug war. Der vom Mieter geschuldete Betrag überstieg bereits den Betrag

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